In welchen Pflegegrad wird ein Mensch eingeordnet?

 

Die Entscheidung über den Pflegegrad wird bürokratisch getroffen und hängt von mehreren Faktoren ab.

Hier möchten wir nun einmal kurz die Module und die Definition der Pflegebedürftigkeit klären.

Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körpferliche und/oder geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche FÄhigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt werden können.

Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual Unterschiedlich gewichtet wurden.

 

Modulname

Gewichtung

Modul 1:

Mobilität

(Selbständigkeit bei der Fortbewegung und bei Lageveränderung des Körpers)

10 %

Modul 2 + 3:

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

(z.B. örtliche und zeitliche Orientierung, Erkennen von Personen etc.)

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

(z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)

15 %

Modul 4:     

Selbstversorgung

(z.B. Körperpflege, Ernährung etc. -> hierunter wurde bisher die "Grundpflege" verstanden)

40 %
Modul 5:

Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

(z.B. Medikation, Wunderversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)

 

20 %
Modul 6:

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

(z.B. Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Kontaktpflege)

 

15 %

 Die Zuschüsse werden unterteilt in Sachleistung * und in Geldleistung**. Um herauszufinden wie viel Geld- oder Sachleistungen Ihnen zustehen, muss man die oben genannten Faktoren berücksichtigen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, diese mit Ihnen herauszufinden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Sachleistung:
Die Pflege wird durch einen Pflegedienst erbracht und die Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet.
Für nicht voll ausgeschöpfte Leistungen erhalten sie ein anteiliges Pflegegeld.

Geldleistung:
Wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn erbracht wird, erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld.

Kombinationsleistung:
Hier wird die Pflege vom Pflegedienst erbracht und der Überschuss an Sachleistungen wird als Pflegegeld umgerechnet und ausbezahlt.

 

 Ansprüche je Pflegegrad       
    Geldleistungen    
Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1:  0,00 € 125,00 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegegrad 2: 316,00 € 689,00 €
Pflegegrad 3: 545,00 € 1298,00 €
Pflegegrad 4: 728,00 € 1612,00 €
Pflegegrad 5: 901,00 € 1995,00 €