Vielleicht haben Sie in den Nachrichten davon gelesen. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2026 den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt. Wenn das Gesetz so wie geplant beschlossen wird, ändert sich ab 1. Januar 2027 einiges bei den Pflegeleistungen. Damit Sie und Ihre Angehörigen wissen, worum es geht, hier eine ruhige Einordnung.

Was ist geplant?

Der Entwurf sieht vor, dass die heutigen Leistungen anders gebündelt und neu verteilt werden. Im Kern sollen vier Budgets entstehen:

  • Sachleistungsbudget für den Einsatz eines zugelassenen Pflegedienstes, also für die professionelle Pflege und für professionell erbrachte Ersatzpflege.
  • Entlastungsbudget für selbst organisierte Ersatzpflege, wenn also Nachbarn, Freunde oder Angehörige einspringen. Der Name ist etwas irreführend: Es ist nicht der Nachfolger des heutigen Entlastungsbetrags von 131 Euro.
  • Sozialraumbudget für anerkannte Nachbarschaftshilfe, niedrigschwellige Alltagsunterstützung, Pflegehilfsmittel und digitale Anwendungen. Dieses Budget übernimmt die Rolle des heutigen Entlastungsbetrags.
  • Überbrückungsbudget für Kurzzeitpflege, wenn eine vorübergehende stationäre Versorgung nötig ist.

Was heißt das konkret für die heutigen Leistungen?

Verhinderungspflege: Der eigenständige Anspruch auf Verhinderungspflege soll wegfallen. Der bisherige Jahresbetrag von 3.539 Euro würde in dieser Form nicht mehr existieren. Die Leistungen wären weiter möglich, aber aufgeteilt: professionelle Ersatzpflege liefe über das Sachleistungsbudget, selbst organisierte Ersatzpflege über das Entlastungsbudget.

Entlastungsbetrag: Der monatliche Entlastungsbetrag von aktuell 131 Euro für Pflegegrade 2 bis 5 soll entfallen. An seine Stelle würde das neue Sozialraumbudget treten: geplant sind 175 Euro monatlich für Pflegegrade 2 bis 5 (ab 25 Jahren) und 300 Euro monatlich für jüngere Pflegebedürftige.

Wichtig zu wissen: Anders als der heutige Entlastungsbetrag, den man auch später im Jahr noch nutzen kann, soll das Sozialraumbudget monatlich verfallen. Nicht genutzte Beträge wären dann am Monatsende weg und lassen sich nicht ansparen.

Wann käme das?

Die Änderungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Eine neue Pflegebegleitung ist erst ab 2028 geplant.

Ist das schon beschlossen?

Nein. Aktuell handelt es sich um einen Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vom 4. Juni 2026. Bevor daraus ein Gesetz wird, müssen Kabinett, Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind ausdrücklich möglich.

Was für Sie jetzt gilt: Bis Ende 2026 laufen alle Leistungen unverändert weiter. Ihre Verhinderungspflege, Ihre Kurzzeitpflege und Ihr Entlastungsbetrag für dieses Jahr sind nicht betroffen. Sie können diese Leistungen wie gewohnt nutzen. Es gibt keinen Grund zur Panik.

Was Sie in diesem Jahr noch tun können

Wenn Sie in diesem Jahr Ansprüche haben, die Sie noch nicht in Anspruch genommen haben, prüfen Sie in Ruhe, ob eine Nutzung für Sie sinnvoll ist. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einordnung, ob eine Verhinderungspflege, eine Kurzzeitpflege oder eine Tagespflege für Ihre Situation passt. Auch die Umwandlung von Sachleistung in einen zusätzlichen Betrag für Entlastungsangebote lohnt sich unter Umständen zu prüfen.

Was wir bei uns tun

Wir verfolgen die Entwicklung sehr aufmerksam. Wir sind mit unseren Verbänden im Austausch und werden informiert, sobald es konkrete Beschlüsse gibt. Sollte das Gesetz beschlossen werden, prüfen wir sorgfältig, was das für Ihre Versorgung bedeutet. Wir sprechen die Umstellung rechtzeitig und persönlich mit Ihnen durch und suchen mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung im neuen System.

Sie haben Fragen oder Sorgen?

Diese geplanten Änderungen können verunsichern, das verstehen wir gut. Wenn Sie unsicher sind, was das für Ihre konkrete Situation bedeutet, rufen Sie uns gerne an: 06202 / 27680. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und schauen mit Ihnen, welche Möglichkeiten Sie in diesem Jahr noch haben.

Sie sind mit dieser Sorge nicht allein. Wir bleiben an Ihrer Seite und melden uns wieder, sobald es Neues zum Gesetzgebungsverfahren gibt.